Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für die Logopädie bzw. Sprachtherapie erfolgt in der Regel durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung. 

Sie benötigen dazu eine Heilmittelverordnung, die von Ihrem Haus- oder Kinderarzt, einem HNO-Arzt, Phoniater/Pädaudiologen, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden kann.  

Liegt eine Verordnung vor, trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten zu 100%, ab Vollendung des 18. Lebensjahres besteht eine Zuzahlungspflicht soweit keine Befreiung vorliegt. 

Hält Ihr behandelnder Arzt einen Hausbesuch für notwendig, so kann dieser ebenfalls verordnet und von uns durchgeführt werden.

Hausbesuch